Elternmitwirkung so wirken alle mit

Elternversammlung  

Mitglieder:

  • Alle Kindergarteneltern (Erziehungsberechtigten) die auf Gruppenebene oder gruppenübergreifend zusammenkommen.

Aufgaben:

  • Kann Auskunft über den Kindergarten in seine Gesamtheit verlangen und sich dazu äußern.
  • Die Geschäftsordnung zur Elternversammlung kann auf Wunsch eingesehen werden.
  • Zu Beginn des Kindergartenjahres wählt die Elternschaft den Elternbeirat und den/die Vorsitzende/n der Elternversammlung und eine/n Stellvertreter/in.
  • Die Elternversammlung findet mindestens 1x im Jahr statt.

Elternbeirat

Mitglieder:

  • Die von der Elternversammlung gewählten Elternvertreter/innen (pro Gruppe 2 und ohne Stimmrecht der/die gewählte Vorsitzende/r der Elternversammlung und der/die Stellvertreter/in)

Aufgaben:

  • Er soll das Interesse der Eltern für die Arbeit des Kindergartens beleben, er nimmt Wünsche, Anregungen und Beschwerden entgegen.
  • Er soll die Zusammenarbeit der Eltern, Träger, pädagogisch tätigen Kräfte fördern.
  • Hat ein Anhörungsrecht bei der Einstellung und Entlassung der pädagogischen Kräfte.
  • Er aktiviert sich, bei Festen, Projekten und Mitmachaktionen zu beteiligen.
  • Er kann die Bildungs- und Erziehungsarbeit mitgestalten.
  • Der Elternbeirat trifft sich mindestens 3x im Jahr.

Rat der Tageseinrichtung 

Mitglieder:

  • Die vom Träger entsandten Vertreter/innen (Pfarrer, ein/e Vertreter/in aus dem Kirchenvorstand, zwei Vertreter/innen aus dem Pfarrgemeinderat)
  • Vertreter/innen der pädagogisch tätigen Kräfte (Leiter/in, Gruppenleiter/in)
  • Vertreter/innen der Eltern (die gewählten Vertreter/innen, der Elternbeirat)

Aufgaben:

  • Er berät über die Grundsätze der Erziehungs- und Bildungsarbeit und bemüht sich um räumliche, sachliche und personelle Ausstattung.
  • Er hat die Grundsätze für die Aufnahme von Kindern zu vereinbaren.
  • Er beschließt die Buchungsmodelle (25 Std., 35 Std., geteilt oder im Block, 45 Std.)
  • Er beschließt die Platzzahlen wie z. B. die Anzahl von Kindern in der Übermittagsbetreuung.
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