Der Gesetzgeber hat für die Kitas in den §§ 1 Abs. 3 und 8a SGB VIII den Kinderschutzauftrag festgeschrieben. Die Erfüllung grundsätzlicher Standards, wie räumliche, fachliche, wirtschaftliche und personelle Voraussetzungen ist für die Betriebserlaubnis unserer Kita verbindlich und wird über das Jugendamt als Aufsichtsbehörde überwacht. Ergänzend hat das Erzbistum Paderborn im Rahmen der Präventionsordnung Standards zum Schutz der Kinder formuliert, die sowohl vom Träger als auch von allen Mitarbeitenden einzuhalten sind.
Kinder vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen, ihre Rechte zu achten und ihre sozialen und emotionalen Kompetenzen zu fördern sind Pflichtaufgaben jeder KiTa und daher zentraler Bestandteil der gesamten Konzeption. Auf diese Weise werden Resilienz und mögliche Schutzfaktoren betont und nicht nur die Risikofaktoren in den Mittelpunkt gestellt. Die Fachkräfte in unserer Einrichtung erleben die Kinder viele Stunden am Tag, sie haben regelmäßig Kontakt zu den Eltern und verstehen ihre Aufgaben im Sinne einer Bildungs- und Erziehungspartnerschaft. Die Fachkräfte sind sensibilisiert frühzeitig Anzeichen zu erkennen, die das Wohl des Kindes gefährden können. Sie unterstützen und beraten die Familie bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgaben, vermitteln Hilfe durch geeignete Fachkräfte und leiten ggf. konkrete Hilfen ein.