Rat der Tageseinrichtung
Der Rat der Tageseinrichtung besteht aus
- 3 Erziehungsberechtigten, die als Mitglieder des Elternbeirates gewählt sind (zusätzlich ohne Stimmrecht werden die zweitgewählten Elternvertreter zu den Sitzungen eingeladen)
- 3 pädagogischen Fachkräften
- 2 Trägervertretern sowie
- der Leitung der Einrichtung