Elternmitwirkung
–
so
wirken
alle
mit
Elternversammlung
Mitglieder:
- Alle Kindergarteneltern (Erziehungsberechtigten) die auf Gruppenebene oder gruppenübergreifend zusammenkommen.
Aufgaben:
- Kann Auskunft über den Kindergarten in seine Gesamtheit verlangen und sich dazu äußern.
- Die Geschäftsordnung zur Elternversammlung kann auf Wunsch eingesehen werden.
- Zu Beginn des Kindergartenjahres wählt die Elternschaft den Elternbeirat und den/die Vorsitzende/n der Elternversammlung und eine/n Stellvertreter/in.
- Die Elternversammlung findet mindestens 1x im Jahr statt.
Elternbeirat
Mitglieder:
- Die von der Elternversammlung gewählten Elternvertreter/innen (pro Gruppe 2 und ohne Stimmrecht der/die gewählte Vorsitzende/r der Elternversammlung und der/die Stellvertreter/in)
Aufgaben:
- Er soll das Interesse der Eltern für die Arbeit des Kindergartens beleben, er nimmt Wünsche, Anregungen und Beschwerden entgegen.
- Er soll die Zusammenarbeit der Eltern, Träger, pädagogisch tätigen Kräfte fördern.
- Hat ein Anhörungsrecht bei der Einstellung und Entlassung der pädagogischen Kräfte.
- Er aktiviert sich, bei Festen, Projekten und Mitmachaktionen zu beteiligen.
- Er kann die Bildungs- und Erziehungsarbeit mitgestalten.
- Der Elternbeirat trifft sich mindestens 3x im Jahr.
Rat
der
Tageseinrichtung
Mitglieder:
- Die vom Träger entsandten Vertreter/innen (Pfarrer, ein/e Vertreter/in aus dem Kirchenvorstand, zwei Vertreter/innen aus dem Pfarrgemeinderat)
- Vertreter/innen der pädagogisch tätigen Kräfte (Leiter/in, Gruppenleiter/in)
- Vertreter/innen der Eltern (die gewählten Vertreter/innen, der Elternbeirat)
Aufgaben:
- Er berät über die Grundsätze der Erziehungs- und Bildungsarbeit und bemüht sich um räumliche, sachliche und personelle Ausstattung.
- Er hat die Grundsätze für die Aufnahme von Kindern zu vereinbaren.
- Er beschließt die Buchungsmodelle (25 Std., 35 Std., geteilt oder im Block, 45 Std.)
- Er beschließt die Platzzahlen wie z. B. die Anzahl von Kindern in der Übermittagsbetreuung.
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